Befristeter Arbeitsvertrag für Fußballtrainer unwirksam

Das Arbeitsverhältnis des ehemaligen Trainers von Viktoria Köln ist nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom heutigen Tage nicht beendet. Für die gegenüber dem Trainer im April 2015, Dezember 2015 und Januar 2016 ausgesprochenen Kündigungen fehle es an einem Kündigungsgrund. Die Befristung des Arbeitsvertrages zum 30.06.2015 hielt das Gericht für unwirksam. Der Verein ist daher nach dem Urteil auch zur Nachzahlung der Vergütung für den Zeitraum Dezember 2014 bis November 2015 verpflichtet.

Mit seiner Widerklage gegen Herrn Wollitz war der Verein ebenfalls nicht erfolgreich. Viktoria hatte geltend gemacht, Herr Wollitz habe zugesagt, sich mit 100.000 EUR an der Ablösesumme für den Spieler Timo Staffeldt zu beteiligen. Das Gericht war nach Vernehmung von Zeugen nicht von einer solchen Absprache überzeugt.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

ArbG Köln, Urteil vom 20.05.2016 – 2 Ca 3155/15

Quelle: Frederik Brand – Pressedezernent