Familienrechtliches zum Muttertag

Für viel Zündstoff sorgt der Muttertag im Familienrecht bei getrenntlebenden Eltern, wenn der Muttertag auf das Papa-Wochenende fällt. Nicht allen Eltern gelingt es im Sinne ihres Kindes eine Lösung für das Problem zu finden und etwa das Wochenende ausnahmsweise zu tauschen. Stellt sich der Vater quer und besteht auf sein Wochenende, stellt sich für die Mütter die Frage, ob der Vater ihnen das Kind am Muttertag tatsächlich rechtlich vorenthalten darf oder ob sie nicht einen Anspruch auf den Umgang mit dem Kind am Muttertag haben – zumal der Muttertag grade bei Kindern im Kindergarten- und Schulalter noch eine hohe Bedeutung hat.

Eine eindeutige Regelung enthält das Gesetz hierzu leider nicht, denn es stellt lediglich fest, dass Kinder ein Recht auf den Umgang mit jedem Elternteil haben und jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist. Zur konkreten Ausgestaltung des Umgangsrechts und damit der Frage, wie das Umgangsrecht an besonderen Tagen wie Muttertag, Vatertag oder Geburtstagen ausgestaltet wird, schweigt das Gesetz aber. Generell ist Eltern daher zu raten, sich – gerade im Interesse ihres Kindes – abzustimmen und gegenseitig entgegenzukommen. Besteht man als Vater am Muttertag auf das Papa-Wochenende, trifft man nicht nur die Exfrau, sondern stets auch das Kind. Außerdem wird sich auch die Kindsmutter nicht mehr besonders kooperativ zeigen, wenn es dem Vater anlassbedingt mal wichtig ist, außerhalb der Reihe das Kind zu haben (z. B. für einen gemeinsamen Urlaub, den eigenen Geburtstag oder den Vatertag).

Quelle: Anwalts.de
Rechtstipp vom 11.05.2017


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