Händler muß Dieselfahrzeug zurücknehmen und den Schaden erstatten

Im Abgasskandal hat das OLG Köln rechtskräftig festgestellt, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muß und den Mehrwert für nachträglich h eingebautes Navigationsgerät erstatten.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen!

Mit Pressemitteilung vom 11.01.2018 wurde auf einen Beschluss des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln hingewiesen, wonach ein VW – Händler einen vom „Abgasskandal“ betroffenen VW-Beetle voraussichtlich zurücknehmen muss. Auf den Hinweisbeschluss hat der Händler die Berufung zurückgenommen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig zu Gunsten der Autokäuferin abgeschlossen. Der ursprüngliche Hinweisbeschluss ist im anonymisierten Volltext unter www.nrwe.de veröffentlicht.

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20.12.2017 – 18 U 112/17
Urteil des Landgerichts Aachen vom 07.07.2017 – 8 O 12/16

Quelle: Dr. Ingo Werner Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit